Haftungsrisiken für Spediteure durch neue DTLB und ADSp
Die Basler Versicherung informiert und gibt folgende Empfehlung:
Wie bisher sollten Sie auf allen auftragsrelevanten Unterlagen den ausführlichen ADSp-Haftungshinweis anbringen. Zusätzlich sollten Sie darauf hinweisen, dass der Anwendung jeglicher Auftraggeber-AGB widersprochen wird, sofern diese nicht ausdrücklich akzeptiert wurden.
„Wir arbeiten ausschliesslich auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen, jeweils neueste Fassung. Diese beschränken in Ziffer 23 ADSp die gesetzliche Haftung für Güterschäden nach Par. 431 HGB für Schäden im speditionellen Gewahrsam auf 5,- Euro/kg, bei multimodalen Transporten unterEinschluss einer Seebeförderung auf 2 SZR/kg sowie ferner je Schadenfall bzw. -ereignis auf 1 Mio. bzw. 2 Mio. Euro oder 2 SZR/kg, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Ergänzend wird vereinbart, dass (1) Ziffer 27 ADSp weder die Haftung des Spediteurs noch die Zurechnung des Verschuldens von Personen und sonstigen Dritten abweichend von gesetzlichen Vorschriften wie Par. 507 HGB, Art. 25 MUE, Art. 36 CIM, Art. 20, 21 CMNI zugunsten des Auftraggebers erweitert, (2) der Spediteur als Verfrachter in den in Par. 512 Abs. 2 Nr. 1 HGB aufgeführten Fällen des nautischen Verschuldens oder Feuer an Bord nur für eigenesVerschulden haftet und (3) der Spediteur als Frachtführer im Sinne der CMNI unter den in Art. 25 Abs. 2 CMNI genannten Voraussetzungen nicht für nautischesVerschulden, Feuer an Bord oder Mängel des Schiffes haftet. Wir widersprechen der Anwendung jeglicher Allgemeiner Geschäftsbedingung des Auftraggebers, sofern wir diese nicht ausdrücklich vor Auftragsannahme bestätigt haben.“
Den Basler Sicherheitstipp hierzu haben wir hier für Sie bereit gestellt.
Aktualisierung des Basler Sicherheitstipp bezogen auf die ADSp 2016 finden Sie hier.