Wichtiges beim Datenschutz in Bezug auf Empfänger von Emails

Wer beim Versenden von E-Mails alle Empfänger in das „An“-Feld oder“CC“-Feld einträgt, verstößt mitunter gegen das Datenschutzgesetz, denn so können alle Empfänger der E-Mail die Adressen der weiteren Empfänger einsehen. Im privaten Kreise stellt dies nicht zwingend ein Problem dar, jedoch aber im geschäftlichen Umfeld. Dort können bei Verstoss Geldbussen drohen. 

Im konkreten Fall hatte ein Arbeitnehmer in einer Mail mit einem offenen E-Mail-Verteiler (d.h. die Mitarbeiterin hat alle Adressen in das „An“ bzw. „CC“-Feld eingetragen) gearbeitet und so personenbezogene E-Mail-Adressen für den gesamten Empfängerkreis lesbar gemacht hat. Die viele Seiten lange E-Mail enthielt nur einen kurzen Text, die anderen Seiten bestanden aus den Adressen der Empfänger. Das zuständige Landesamt für Datenschutzaufsicht hat sich in diesem Fall nicht mit einer Ermahnung begnügt, sondern hat ein Bussgeld verhängt.