Haftung für Anfänger neu geregelt

Die bisherige Haftung der Anhänger wird wieder auf ein Minimum begrenzt. Unfallschäden werden in der Regel – wie vor einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) – über den Versicherungsvertrag des Zugfahrzeuges abgewickelt.

Kfz-Anhänger werden wieder nahezu risikolos. Sie haften künftig nicht mehr, wenn sie in einem Gespann fahren.

Diese Regelung gilt nach Auskunft von Versicherern und des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) ab dem 17. Juli 2020.

Geregelt wird dies im „Gesetz zur Haftung bei Unfällen mit Anhängern und Gespannen im Straßenverkehr (vgl. hier). Die ändert das Straßenverkehrsgesetz (Link StVG) entsprechend.